Fahrzeug-Wiederzulassung in Bogen über die Online-Plattform
Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll im Bezirk Bogen wieder in den Straßenverkehr gebracht werden? Über die i-Kfz-Plattform führen Sie die Wiederinbetriebnahme (auf denselben oder einen neuen Halter) vollständig online durch – ganz ohne Behördentermin in Bogen.
Checkliste: Nachweise für Wiederzulassung in Bogen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
- Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer
Ablauf auf der Plattform: Wiederzulassung (Bogen)
- 1Wiederzulassung auf der Plattform wählen & FIN sowie Sicherheitscodes erfassen
- 2Bisheriges reserviertes Kennzeichen übernehmen oder neues wählen
- 3Digital legitimieren und Antrag online einreichen
- 4Papiere und neue Stempelplaketten per Post empfangen
Häufige Fragen: Wiederzulassung in Bogen
- Wie schnell lässt sich Wiederzulassung für Bogen (BOG, MAL, SR) über die Plattform einreichen?
- Die digitale Eingabe für den Zulassungsbezirk Bogen dauert auf der Plattform in der Regel nur rund drei bis fünf Minuten. Ein Vor-Ort-Termin bei der Behörde (Landratsamt Straubing-Bogen) ist nicht erforderlich.
- Welche Nachweise sind für Wiederzulassung in Bogen bereitzuhalten?
- Für die Plattform-Abwicklung im Bezirk Bogen benötigen Sie insbesondere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code), Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV), Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer.
- Wie erhalte ich die Unterlagen und Plaketten für mein BOG, MAL, SR-Kennzeichen?
- Nach Abschluss des Online-Vorgangs werden Bescheid, Zulassungsdokumente, Stempelplaketten und optional bestellte BOG, MAL, SR-Kennzeichenschilder direkt per Post an Ihre Adresse in Straubing-Bogen bzw. im Bezirk Bogen versendet.
Weitere digitale Plattform-Module für Bogen (BOG, MAL, SR)
Direkter Wechsel zu den weiteren digitalen Kfz-Verfahren im Zulassungsbezirk Bogen:
Zuständige Zulassungsstelle Bogen
Landratsamt Straubing-Bogen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.
Leutnerstr. 1594315 Straubing-Bogen
Bayern
Öffnungszeiten: Mo-Fr 07:45-11:30, Di 13:00-15:30, Do 13:00-16:30
Kontakt
- Telefon:
- 09421-973-0
Wiederzulassung in Bogen jetzt online starten
Den Vorgang führen Sie direkt auf dieser Plattform durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Dokumente und Kennzeichen kommen per Post.
Wiederzulassung auf der Plattform starten →Zurück zur Übersicht Bogen. Zuletzt aktualisiert: 28.10.2026.